Rechts­gebiet Familien­recht

Unsere Leistung erstreckt sich von der Beratung aller familien­rechtlichen Fragen vor einer Ehe­schließung bzw. während einer bestehen­den Ehe bis hin zur Regelung der familien­recht­lichen Ansprüche nach Trennung und Scheidung. Zu nennen sind in diesem Zusammen­hang insbesondere die Problem­punkte Scheidung, Kindes­unterhalt, Ehegatten­unterhalt, Umgang- und Sorgerecht der Kinder, Vermögens­auseinander­setzung, Hausrat und   Versorgungs­ausgleich.


 



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