Rechtsgebiet Familienrecht
Unsere Leistung erstreckt sich von der Beratung aller familienrechtlichen Fragen vor einer Eheschließung bzw. während einer bestehenden Ehe bis hin zur Regelung der familienrechtlichen Ansprüche nach Trennung und Scheidung. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Problempunkte Scheidung, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Umgang- und Sorgerecht der Kinder, Vermögensauseinandersetzung, Hausrat und Versorgungsausgleich.